ENERGIEAUSWEIS-TIROL

Einteilung A++ bis G

Die Einteilung in die Klassen A++ bis G erfolgt beim Energieausweis nach OIB 2015 in den folgenden vier Kategorien:

  • HWBRef (ohne Berücksichtigung der Wärmerückgewinnung einer Komfortlüftung)
  • Primärenergiebedarf
  • CO2
  • Gesamtenergiefaktor (fGEE)

Eine sehr gute Erläuterung zu den einzelnen Faktoren finden sie bei Energie Tirol:


Einhteilung A++ bis G bei HWB

Die gesamte Haustechnik bleibt bei der Einordnung des HWB in die Klassen A++ bis G unberücksichtigt.

Achtung Darstellung entspricht dem HWB (inkl. Berücksichtigung der Wärmerückgewinnung bei der Komfortlüftung) und nicht mit dem HWBRef.


Bildquelle: www.komfortlüftung.at bzw. www.energie-tirol.at

A++  .........max. 10 kWh/m² BGF-Ref        (Passivhaus - entspricht 15 kWh/m² Nutzfläche)
A+ ............max. 15 kWh/m² BGF-Ref       
A ..............max. 25 kWh/m² BGF-Ref        (Niedrigenergiehaus mit Komfortlüftung)
B ..............max. 50 kWh/m² BGF-Ref        (Energiesparhaus)
C ............max. 100 kWh/m² BGF-Ref        (Standard Neubau nach TBV)
D ............max. 150 kWh/m² BGF-Ref
E ............max. 200 kWh/m² BGF-Ref
F ............max. 250 kWh/m² BGF-Ref
G ............über 250 kWh/m² BGF-Ref

Ein Neubau sollte zumindest die Klasse A, eine Sanierung (falls ohne Komfortlüftung) zumindest Klasse B erreichen.

Leider wird seid der OIB-Richlinie 2015 nicht merh der HWB sondern der HWBRef gelabelt. Der HWBRef berücksichtigt die Wärmerückgewinnugn der Komfortlüftung jedoch nicht, sodass die Klassen A++ und A+ beim HWBref gar nicht mehr erreicht werden können.

Weitere verpflichtende Angaben im Energieausweis bei Wohngebäuden

  • Heiztechnikenergiebedarf des Gebäudes (Verluste der Haustechnik für Heizung und Warmwasser)
  • Endenergiebedarf
  • Empfehlung von Maßnahmen, deren Implentierung den Endenergiebedarf des Gebäudes reduziert und technisch und wirtschaftlich zweckmäßig ist. (gilt nicht für Neubau)

Weitere verpflichtende Angaben im Energieausweis bei Nicht-Wohngebäuden

  • Heizwärmebedarf und Vergleich zu den Referenzwerten
  • Kühlbedarf des Gebäudes
  • Energiebedarf (Verluste) der haustechnischen Anlagen getrennt für Heizung, Warmwasser, Kühlung mechanische Lüftung und Beleuchtung
  • Endenergiebedarf
  • Empfehlung von Maßnahmen, deren Implementierung den Endenergiebedarf des Gebäudes reduziert und technisch und wirtschaftlich zweckmäßig ist. (gilt nicht für Neubau)

Verpflichtende Angaben im Energieausweis für sonstige konditionierte Gebäude

  • U-Werte der Bauteile
  • Empfehlung von Maßnahmen, deren Implementierung den Endenergiebedarf des Gebäudes reduziert und technisch und wirtschaftlich zweckmäßig ist. (gilt nicht für Neubau)

Für Gebäude der Kategorie 12 ist keine Einordnung in die Effizienzklassen A++ bis G vorgesehen.